Pilotierung zirkulärer Deponieräume und Flächen: Interview: Rüdiger Kuhlemann
Fachgebietsleiter Wasser, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Die Verwertung von Boden und Bauschutt unterliegt seit jeher einem engen rechtlichen Rahmen. Lange Zeit waren insbesondere wasserrechtliche Genehmigungen ein zentrales Hemmnis, wenn mineralische Bauabfälle oder Bodenaushub wiederverwendet werden sollten. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung hat sich diese Situation grundlegend verändert.
Rüdiger Kuhlemann, Fachgebietsleiter für Wasser, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, beschreibt die neue Rechtslage als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe: Wenn definierte Qualitätsanforderungen und Grenzwerte eingehalten werden, ist die Verwertung von Boden und Bauschutt heute auch ohne gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis möglich. Damit wurde der Bau- und Entsorgungswirtschaft ein deutlich größerer Handlungsspielraum eröffnet, der es erlaubt, Materialien unter klaren Voraussetzungen privatwirtschaftlich und eigenverantwortlich zu nutzen.
Aus Sicht der Verwaltung funktioniert dieser Ansatz bislang gut. Die Ersatzbaustoffverordnung schafft Rechtssicherheit und erleichtert den Wiedereinsatz mineralischer Materialien, ohne Umwelt- oder Gewässerschutz zu vernachlässigen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Branche diese neuen Möglichkeiten zunehmend annimmt.
Parallel dazu beobachtet Kuhlemann eine wachsende Zahl privater Unternehmen, die sich mit der Separierung und Aufbereitung von Böden beschäftigen. Bodenaufbereitungsanlagen waren in der Vergangenheit eher die Ausnahme, heute gehen vermehrt entsprechende Genehmigungsanträge ein. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Baustein, um Bodenaushub nicht vorschnell als Abfall zu behandeln, sondern als potenzielle Ressource zu begreifen.
Gleichzeitig weist Kuhlemann darauf hin, dass rechtliche Erleichterungen allein nicht ausreichen, um Kreislaufwirtschaft dauerhaft zu etablieren. Entscheidend sei, wie Systeme insgesamt ausgestaltet sind und welche Anreize sie setzen. Er zieht dabei Parallelen zur Entwicklung des dualen Systems im Verpackungsbereich: Zwar wurde ein funktionierendes Entsorgungssystem geschaffen, zugleich ging jedoch der Anreiz zur Vermeidung von Verpackungsabfällen verloren – mit der Folge steigender Mengen.
Für den Umgang mit Boden und Bauschutt bedeutet das, dass Kreislaufwirtschaft nicht nur organisatorisch gedacht werden darf. Aufbereitung, Zwischenlagerung und Wiederverwendung müssen so gestaltet sein, dass Vermeidung und Wiedereinsatz attraktiver sind als die Entsorgung. Nur wenn ökonomische, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen ineinandergreifen, können Materialkreisläufe geschlossen und Deponieräume nachhaltig entlastet werden.
Genau an dieser Schnittstelle setzt das Projekt von Lippe zirkulär an: Es verbindet rechtliche Klarheit mit praktischen Lösungsansätzen und schafft den Rahmen für einen verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Umgang mit Boden und Bauschutt als Ressource.

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